Häufige Fragen - FAQ

Mit den Themen Tod, Trauer, Abschied und Bestattung kommen die meisten Menschen nicht oft in Kontakt. Umso mehr ist es wichtig unsere Arbeit und alles was damit zusammenhängt für Angehörige möglichst transparent zu gestalten. Für alle Ihre Fragen nehmen wir uns gerne Zeit. Die häufigsten, wiederkehrenden Fragen aus der täglichen Praxis, haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengestellt.

Häufige Fragen (FAQ) zum Trauerfall

Die Sterbeurkunden stellt das Standesamt am Sterbeort aus. Wir kümmern uns um die Beantragung und Abholung der Urkunden für Sie. Normalerweise erhalten Sie die Sterbeurkunden binnen zwei Tagen von uns.

Grundsätzlich gilt in Deutschland freie Friedhofswahl. Einige Friedhöfe haben die Grabauswahl für ortsfremde Personen allerdings beschränkt.

Wir bieten ausschließlich Urnen aus natürlich abbaubaren Materialien an. Alle Urnen, die Sie in unserem Sortiment finden sind biologisch abbaubar. 

Eine Danksagung erscheint meist ein bis zwei Wochen nach der Trauerfeier. Bis sollte sämtliche Kondolenzpost im Trauerhaus angekommen sein, sodass man weiß, wem man danken kann.

Private Kleidung ist erlaubt. Sie sollte jedoch möglichst aus Baumwolle bestehen. 

Kleidung mit hohem Anteil an Synthetik darf leider nicht mit verbrannt werden.

Alternativ gibt es sog. Sterbehemden oder Talare, die für eine Kremierung geeignet sind. 

Bestattungspflichtig sind in der Reihenfolge: Ehegatten, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person (Angehörige). 

Der Antrag auf Witwenrente wird üblicherweise auf dem Rathaus gestellt. Größere Städte haben dafür meist eine spezielle Abteilung.

Wenn niemand die Bestattung eines Verstorbenen beauftragt, muss die Stadtverwaltung die Bestattung anordnen. Sofern bestattungspflichtige Angehörige bekannt sind, wird die Beerdigung diesen in Rechnung gestellt.

Sterbeurkunden dienen als amtliche Urkunde dazu, das Ableben einer Person nachzuweisen. Alle Abmeldungen, sei es beim Telefonanbieter, Versicherungen, Banken, Vermieter usw. benötigen ein Exemplar. Achtung,  meist genügt hier eine einfache Kopie. 

Einen Erbschein beantragt man beim Nachlassgericht. 

Nicht immer wird ein Erbschein benötigt. Da die Beantragung mit Kosten verbunden ist, ist es sinnvoll sich vorab beim Nachlassgericht zu erkundigen, ob in Ihrem speziellen Fall ein Erbschein erforderlich ist.

Das ist grundsätzlich möglich. Wir drucken auf Wunsch auch einzelne Karten für Sie.

Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde abgeschafft.

Beamte erhalten von der Versorgungskasse ein Sterbegeld.

Ferner gibt es private Sterbegeldversicherungen. Manchmal gewähren Arbeitgeber auch eine sog. Sterbebeihilfe. Dies ist dann normalerweise im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

 

FAQ, häufige Fragen

Häufige Fragen (FAQ) zur Vorsorge

Ja, das Anlegen und Verwalten der Vorsorge sowie die dazugehörige Beratung sind bei uns kostenlos.

Ja. Es ist möglich die Kosten für die einstige Beerdigung über eine Sterbegeldversicherung abzusichern oder einen festen Betrag z.B. bei einem Bestattungstreuhänder anzulegen.

Eine Bestattungsvorsorge entspricht dem höchstpersönlichen Willen eines Menschen. Haben Sie eine Vorsorge abgeschlossen, können auch nur Sie persönlich Änderungen daran vornehmen. Auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt jemand über eine Vorsorgevollmacht verfügt, kann eine getroffene Vorsorge nicht von Dritten geändert werden.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Leistungen aus Ihrer Sterbegeldversicherung direkt an Ihren Vertragsbestatter ausgezahlt werden, können Sie diese schriftlich an das Bestattungsinstitut abtreten. 

Der Vertragsbestatter wird dann als Bezugsberechtigter eingetragen und kann unter Vorlage einer Sterbeurkunde das Geld anfordern um die Beerdigung abzuwickeln.

Wenn zum Zeitpunkt des Todes die Bestattung bereits vollständig bezahlt ist, wird diese garantiert vertragsgemäß ausgeführt. Sollten die bereitgestellten Geldmittel nicht ausreichen, hängt es von den Hinterbliebenen ab, ob sie die gewünschte Bestattung auch so durchführen wollen. 

Eine Preisgarantie ist meist nicht möglich. Vorsorgeverträge laufen oft über viele Jahre, in denen sich unsere Bezugs- und Personalkosten sowie die Gebührenordnung der Friedhöfe natürlich ändern können. Wenn Sie eine Vorsorge bei uns hinterlegt haben, erstellen wir Ihnen auf Wunsch neue Preisübersichten, damit Sie auf dem Laufenden bleiben und die Entwicklung der Kosten im Blick behalten.

Davon raten wir grundsätzlich ab. Die Eröffnung des Testaments findet normalerweise erst viele Wochen nach der Bestattung statt. 

Häufige Fragen (FAQ) an den Bestatter

Einen Verstorbenen aufzubahren kann helfen seinen Tod zu begreifen, nochmal Zwiesprache zu halten oder auch einen letzten Moment mit dem geliebten Menschen zusammen zu sein. 

Dem steht nichts entgegen. Bei einer Aufbahrung legen wir großen Wert darauf, dass der Verstorbene auf eine würdevolle Art gezeigt wird. Dazu gehört unter anderem, dass Augen und Mund geschlossen sind, der Verstorbene eingekleidet und gewaschen ist. Kinder gehen oft noch sehr unbeschwert und neugierig mit dem Thema Tod um. Selbstverständlich dürfen sie auch kleine Andenken mit in den Sarg legen, Blumen, Bilder, Gebasteltes oder auch ein Stofftier. 

Ihre Frage nicht dabei? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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